Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich, Änderung der AGB

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Erbringung von Internet-Dienstleistungen zwischen Tobias Nessel (im folgenden: ProgramCore) und dessen Kunden. Die im Anhang aufgeführten Sonderbedingungen für die Übergabe und Nutzung von Software, für Servermanagement und für Reseller gelten nur, soweit der Kunde eine der dort genannten Leistungen von ProgramCore in Anspruch nimmt.

Die vorliegenden AGB gelten für alle zwischen den Parteien geschlossenen Verträge (Aufträge/Bestellungen), auch wenn in diesen nicht ausdrücklich auf die AGB Bezug genommen wird. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn ProgramCore ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Individuelle Sondervereinbarungen gehen diesen AGB vor; dies gilt nicht für vorformulierte Vertragsbedingungen des Kunden.

ProgramCore behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Maßgeblich bei Neuabschlüssen von Verträgen ist die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltende Fassung. Gegenüber Bestandskunden gelten die abgeänderten AGB nur unter den besonderen Anforderungen der nachfolgenden Ziffern.

Gegenüber Bestandskunden ist eine Änderung der vereinbarten AGB unter den folgenden Einschränkungen möglich: Umstände, die eine solche Änderung rechtfertigen, sind nachträglich eingetretene, unvorhersehbare Änderungen, die ProgramCore nicht veranlasst und auf die sie keinen Einfluss hat und die sich einseitig zulasten einer Partei auswirken, sowie in den AGB entstandene Lücken, die zu Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages führen. ProgramCore wird dem Kunden die abgeänderten AGB vier Wochen vor deren Inkrafttreten übersenden und dabei die Umstände, die Anlass der Änderung sind, sowie den Umfang der Änderungen benennen. Sofern der Kunde der Änderung nicht vor Inkrafttreten schriftlich oder per Fax widerspricht, sondern durch weitere Inanspruchnahme der Leistungen von ProgramCore seine Zustimmung zu den neuen AGB erklärt, gilt die Änderung als akzeptiert; die AGB in ihrer dann geänderten Fassung gelten dann ab dem angekündigten Zeitpunkt auch für bestehende Verträge. Im Falle des rechtzeitigen, formwirksamen Widerspruchs gelten im Verhältnis der Parteien die früheren AGB weiter; in diesem Fall sind sowohl der Kunde als auch ProgramCore berechtigt, den Vertrag nach Nr. 6 Ziff. 3 mit ordentlicher Frist zu kündigen.

2. Zustandekommen von Verträgen, Kommunikation

Sofern nicht anders gekennzeichnet, sind Angebote und telefonische Auskünfte von ProgramCore unverbindlich. Maßgeblich sind jeweils die auf der Webseite von ProgramCore unter www.ProgramCore.de veröffentlichten Angebote und Leistungsbeschreibungen.

Aufträge des Kunden können schriftlich oder per E-Mail entgegengenommen werden. Eine Auftragserteilung per Telefon ist nicht möglich, ProgramCore wird auf solche Anfragen hin jedoch dem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreiten.

Sofern der Kunde nicht ausdrücklich und im Einzelfall eine schriftlich Benachrichtigung verlangt, ist er damit einverstanden, dass ihm Informationen zu laufenden Verträgen per Email übermittelt werden. Dies gilt auch für vertrauliche Informationen wie insbesondere die Zugangsdaten für vom Kunden in Auftrag gegebene Leistungen.

3. Leistungsumfang

ProgramCore ist zur Erbringung ihrer Leistungen auf Infrastrukturen angewiesen, die von Dritten betrieben werden und auf die ProgramCore keinen Einfluss hat. Es kann daher zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommen, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereiches von ProgramCore haben, insbesondere Störungen des Internets oder durch höhere Gewalt.

Sofern nicht abweichend vereinbart, gewährleistet ProgramCore eine Verfügbarkeit ihrer über das Internet angebotenen Dienste und Leistungen von 99,6% im Jahr. Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Server und Dienste im wesentlichen betriebsbereit sind. Als Störungen des Betriebes gelten nicht die folgenden Umstände:

Die ProgramCore erstattet dem Kunden entstandene Schäden, wenn die Mindestverfügbarkeit nicht eingehalten wird. Die Erstattung erfolgt in Form einer Gutschrift auf das Kundenkonto. Die Erstattung kann nur dann erfolgen, wenn der Kunde diese innerhalb von einem Monat nach Ende des Kalendermonats, für den er die Gutschrift beantragt hat, bei der ProgramCore in schriftlicher Form per Brief angezeigt hat. Eine solche Gutschrift kann grundsätzlich erst nach Ablauf des betroffenen Monats beantragt werden, in der die Nichteinhaltung entstanden ist. Für den rechtzeitigen Eingang ist das Datum des Poststempels maßgeblich. Sofern nicht abweichend vereinbart, beträgt die maximale Höhe der Gutschrift 100% der Monatsmiete des vom Kunden bei der ProgramCore gebuchten Produktes, für welches die Mindestverfügbarkeit nicht eingehalten wurde.

Zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit der eingesetzten Technik führt ProgramCore regelmäßig Wartungs- und Servicearbeiten durch. Soweit mit diesen Arbeiten Ausfälle der Leistungen verbunden sind, wird ProgramCore diese nach Möglichkeit in Zeiten mit üblicherweise geringer Nachfrage legen und den Kunden hierauf zuvor hinweisen.

Um ein hohes Sicherheitsniveau zu halten, werden regelmäßig Software-Updates eingespielt. Hierdurch kann sich der Umfang und die Ausgestaltung der von ProgramCore erbrachten Leistungen ändern. Es ist nicht auszuschließen, dass dadurch auch Änderungen an vom Kunden hinterlegten Inhalten bzw. vom Kunden installierten Anwendungen erforderlich werden. Soweit möglich, wird ProgramCore den Kunden hierauf zuvor hinweisen. Sollte eine solche System-Aktualisierung für den Kunden unzumutbare Änderungen erforderlich machen, kann dieser den Vertrag außerordentlich kündigen.

ProgramCore ist berechtigt, die von ihr geschuldeten Dienstleistungen ganz oder zum Teil durch Dritte erbringen zu lassen.

Während der Laufzeit eines Vertrages ist ein Wechsel in einen Tarif mit mehr Leistung (upgrade) auf Wunsch des Kunden jederzeit möglich. Ggf. anfallende Gebühren für den Wechsel sind bei ProgramCore zu erfragen. Mit dem vollzogenen Wechsel beginnt ein neuer Vertrag auf der Grundlage der beim Wechsel geltenden Leistungsbeschreibung und AGB und ggf. mit neuer Mindestlaufzeit. Im Falle eines Wechsels auf einen höherwertigen Tarif werden nicht verbrauchte Zahlungen des Kunden für den alten Tarif zurückerstattet.

Soweit im einzelnen Vertrag nichts abweichendes vereinbart wurde, erbringt ProgramCore Supportleistungen durch die Beantwortung von Kundenfragen per Email, die über das Kontaktformular auf www.ProgramCore.de gestellt werden.

4. Zahlungsbedingungen

Soweit nicht ein anderer Abrechnungsmodus vereinbart ist, sind nutzungsunabhängige Entgelte im Voraus für die in der Leistungsbeschreibung genannte Abrechnungsperiode zu zahlen. Nutzungsabhängige Entgelte werden nach dem Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.

Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann ProgramCore ihre Leistungen nach vorheriger Ankündigung einschränken oder sperren; dies gilt auch für Domains, die für den Kunden registriert wurden. Für eine solche Sperrung hat der Kunde eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro zu zahlen.

Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung oder in einem länger als zwei Monate dauernden Zeitraum mit einem Betrag in Verzug, der einem monatlichen Entgelt entspricht, kann ProgramCore das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen.

Der Kunde kann gegen Forderungen von ProgramCore nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.

Wie bei jeder auf Dauer erbrachten Dienstleistung können sich auch bei den von ProgramCore bereitgestellten Leistungen die Kosten durch Änderungen der rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhänge ändern (etwa durch Erhöhung der Energie- und Telekommunikationskosten). ProgramCore behält sich daher das Recht vor, die Preise zu Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums mit einer Änderungsfrist von sechs Wochen zu ändern. Der Kunde ist zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung berechtigt. Macht der Kunde hiervon nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung Gebrauch, gilt die Änderung als genehmigt; hierauf wird ProgramCore den Kunden ausdrücklich hinweisen.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei Anmeldung seine persönlichen Daten richtig und vollständig anzugeben und ProgramCore Änderungen an diesen Daten unverzüglich mitzuteilen.

Die Anmeldung einer Domain beim zuständigen NIC (network information center), ihre Ummeldung oder Abmeldung erfordert die schriftliche Zustimmung des jeweiligen Domaininhabers. Der Kunde wird bei sämtlichen von ihm erteilten Aufträgen, die eine Änderung des Status einer Domain erforderlich machen, seine Zustimmung unverzüglich in der jeweils erforderlichen Form erteilen.

Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten sogleich zu ändern und vor Dritten geheimzuhalten. Der Kunde ist verantwortlich für jeglichen Missbrauch seiner Zugangsdaten durch Dritte, wenn er diesen verschuldet hat.

Der Kunde ist dafür verantwortlich, ausreichende Sicherungskopien seiner hinterlegten Inhalte anzufertigen und vorzuhalten. Soweit nicht anders vereinbart, führt ProgramCore keine Sicherung der Kundeninhalte durch.

Der Kunde verpflichtet sich, bei der Nutzung der von ProgramCore zur Verfügung gestellten Dienste die maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und Maßnahmen zu unterlassen, die zu einer Störung des Betriebs der Server von ProgramCore führen könnten. Untersagt sind insbesondere folgende Handlungen:

  1. massenhafter Versand von Emails
  2. Hinterlegen und Zugänglichmachen von Daten und Material mit pornographischem, kommerziellem erotischem Charakter und von urheberrechtlich geschütztem Material, zu deren Verbreitung der Nutzer nicht berechtigt ist (z.B. sog. "Warez"-Seiten, illegale MP3-Downloads)
  3. Betrieb von sog. "Mining-Diensten" für Kryptowährungen wie z.B. "Bitcoin", "Ethereum", "OneCoin" oder "Monero".
  4. Hinterlegen und Zugänglichmachen von Daten und Material mit links- oder rechtsradikalem Inhalt oder beleidigendem Charakter, Aufruf zu Terrorismus und Gewalttaten
  5. Betreiben von Serverdiensten, die eine besonders starke Rechnerlast verursachen; dies gilt nicht bei dedizierten und virtuellen Servern

Dem Kunden ist bewusst, dass eine Prüfung der von ihm hinterlegten Inhalte durch ProgramCore nicht erfolgt, sondern er selbst für die Rechtmäßigkeit dieser Inhalte verantwortlich ist.

ProgramCore ist berechtigt, die für den Kunden zur Verfügung gestellten Dienste vorübergehend zu sperren, wenn der Kunde gegen die vorgenannten Verhaltenspflichten verstößt oder ein entsprechender, konkreter Verdacht besteht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Dritte unter Angabe von Gründen Unterlassung der vom Kunden vorgenommenen Handlungen verlangen und diese Gründe nicht offensichtlich unzutreffend sind, oder bei Ermittlungen durch staatliche Behörden. Soweit möglich, wird ProgramCore dem Kunden vor einer Sperrung anhören; sofern dies im Einzelfall wegen besonderer Eilbedürftigkeit nicht möglich ist, wird ProgramCore den Kunden nachträglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist oder ProgramCore aufgrund festgestellter Verstöße den Vertrag außerordentlich kündigen kann.

Bei aller Sorgfalt sind Fehlfunktionen an technischen Einrichtungen dennoch möglich. Sollte der Kunde eine solche Fehlfunktion an den von ihn genutzten Einrichtungen von ProgramCore feststellen, wird er ProgramCore umgehend und mit aussagekräftigen Informationen auf die Fehlfunktion hinweisen.

6. Vertragslaufzeit, Kündigung

Soweit nicht anders vereinbart, werden Verträge auf unbestimmte Zeit geschlossen. Solche Verträge sind von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündbar, frühestens jedoch zum Ablauf einer vertraglich vereinbarten Mindestlaufzeit.

Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit von 12/24 Monaten verlängern sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn sie nicht von einer Partei mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.

Soweit einer Partei nach diesen AGB ein ordentliches Sonderkündigungsrecht zusteht, ist der Vertrag unabhängig von einer vereinbarten vertraglichen Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar.

Eine Kündigung kann in Textform erfolgen (§ 126 b BGB), also auch beispielsweise per E-Mail. Die Textform verlangt die Nennung der Person des Erklärenden. Es muss für uns also aus der Kündigung mit hinreichender Deutlichkeit erkennbar sein wer die Erklärung abgibt. Um Missverständnisse zu vermeiden bitten wir darum durch begleitende Angaben, wie beispielsweise die Kundennummer oder weitere zur Identifizierung geeignete Informationen, ausreichend klar zu machen, dass die Kündigung tatsächlich von der richtigen Person stammt. Am sichersten wäre es daher, wenn die Kündigung schriftlich per Brief, Fax oder über den gesicherten Online-Verwaltungsbereich (CCP) erfolgt, soweit diese Möglichkeit zur Verfügung steht. Es wäre für die eindeutige Identifizierung des Kündigenden auch hilfreich, wenn die vom Absender genutzte E-Mailadresse für den Kundenaccount hinterlegt ist und/oder die E-Mail ein digitalisiertes / eingescanntes Schreiben in PDF-Form enthält, das den Willen einer Kündigung ausdrücklich bekundetet und vom Kunden handschriftlich unterschrieben ist. Bestehen berechtigte Zweifel an der Identität des Kündigenden behalten wir uns vor durch geeignete Rückfragen die Identität sicherzustellen.

Bei einer Kündigung durch den Kunden hat dieser anzugeben, was mit für ihn registrierten Domains geschehen soll. Erteilt der Kunde insoweit auch auf Nachfrage von ProgramCore keine rechtzeitige Anweisungen, ist ProgramCore berechtigt, die Domains zu löschen (Close). Erfolgt die Kündigung durch ProgramCore, gilt das Vorstehende entsprechend mit der Maßgabe, dass ProgramCore den Kunden mit der Kündigung zur Erteilung von Anweisungen aufzufordern hat.

Unberührt bleibt das Recht beider Parteien, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch ProgramCore liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

7. Gewährleistung und Haftung

ProgramCore haftet nicht für Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn aufgrund von Störungen und technischen Problemen in technischen Systemen, die außerhalb des Einflussbereiches von ProgramCore liegen. ProgramCore haftet auch nicht für solche Schäden, die auf der Verletzung der vertraglichen Pflichten des Kunden beruhen, insbesondere der Pflicht, die hinterlegten Daten zu sichern.

Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes, die bereits bei Vertragsabschluss vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung ausgeschlossen.

ProgramCore haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (vertragswesentliche Pflicht). Bei Nichteinhaltung der Mindestverfügbarkeit haftet ProgramCore, sofern nicht abweichend vereinbart, je bezogener Leistung maximal in einer Höhe die der Monatsmiete der von der Nichteinhaltung betroffenen Leistung entspricht.

Der Kunde haftet für sämtliche direkten und mittelbaren Schäden (auch entgangenen Gewinn), die ProgramCore aus einer Verletzung der vertraglichen Pflichten aus Nr. 5 dieser AGB entstehen.

Der Kunde verpflichtet sich, ProgramCore von Ansprüchen Dritter jedweder Art freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von Inhalten resultieren, die der Kunde auf dem ihm überlassenen Speicherplatz abgelegt hat. Dieser Freistellungsanspruch umfasst auch Rechtsverteidigungskosten von ProgramCore (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten).

8. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Parteien ist Mannheim. Dies gilt nur, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

Änderungen getroffener vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sondervorschriften für die Reservierung von Domains

Beauftragt der Kunde ProgramCore mit der Registrierung von Domains, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

  1. ProgramCore reicht den Registrierungsauftrag des Kunden an netcup GmbH weiter. Der Kunde ist für die Zulässigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit seines Antrages und der darin enthaltenen Angaben selbst verantwortlich, eine Prüfung durch ProgramCore (auch auf Plausibilität) erfolgt nicht. ProgramCore hat keinen Einfluss auf die Registrierung und haftet nicht für deren Erfolg.
  2. Der Kunde kann von einer erfolgreichen Registrierung des gewünschten Domainnamens erst ausgehen, wenn er als Inhaber für die Domain bei dem jeweiligem NIC eingetragen ist.
  3. Aufgrund der Domain-Registrierung kommt nach den Bedingungen der Registrierungsstellen ein Vertrag unmittelbar zwischen dem NIC und dem Kunden zustande. Der Kunde hat sich selbst über die Vergabegrundsätze und allgemeinen Geschäftsbedingungen des NIC zu informieren und ist mit deren Geltung einverstanden.
  4. ProgramCore wickelt Domainregistrierungen über die netcup GmbH, Daimlerstraße 25, D-76185 Karlsruhe, Deutschland ab. Mit Registrierungsauftrag akzeptiert der Kunde neben den AGB der ProgramCore den Abschnitt "Sondervorschriften für die Reservierung von Domains" in den AGB der netcup GmbH, nachzulesen unter https://www.netcup.de/bestellen/agb.php.
  5. Eine Bearbeitungsgebühr für die Weiterleitung der Anmeldung der Domain fällt, sofern in der Angebotsbeschreibung genannt, unabhängig vom Erfolg der Registrierung an.

Sondervorschriften für Webhosting

Ist Gegenstand des zwischen ProgramCore und dem Kunden geschlossenen Vertrages die Bereitstellung von Speicherplatz mit Anbindung an das Internet (Webhosting), gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

  1. ProgramCore überlässt dem Kunden einen in der Leistungsbeschreibung mengenmäßig festgelegten Speicherplatz auf einem beliebigen Speichermedium mit Anbindung an das Internet zur Nutzung durch den Kunden im Rahmen dieser AGB.
  2. Die dem Kunden zugewiesenen IP-Adressen können sich aus technischen Gründen jederzeit ändern. Es besteht kein Anspruch auf Zuteilung oder Beibehaltung einer bestimmten IP-Adresse.
  3. Soweit vertraglich geschuldet, stellt ProgramCore dem Kunden im Rahmen des geltenden Rechts Möglichkeiten zur Auswertung der Besucherzahlen und des Besucherverhaltens auf den Webseiten des Kunden bereit. Die Statistiken können vom Kunden im Webservermanagementsystem (Froxlor) abgerufen werden. ProgramCore behält sich vor, diese Möglichkeiten einzuschränken oder ganz einzustellen, soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher Vorgaben erforderlich ist. ProgramCore wird den Kunden hierauf rechtzeitig zuvor hinweisen. Im Falle einer wesentlichen Änderung ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis nach Ziff. 6 Nr. 3 ordentlich zu kündigen.
  4. Jeder Zugriff auf die vom Kunden hinterlegten Daten über das Internet ist mit der Übertragung von Daten (traffic) verbunden. Überschreitet der Kunde ein ihm vertraglich eingeräumtes inklusiv-traffic-Volumen, fällt für jedes weitere Gigabyte traffic eine Gebühr an, deren Höhe in der Leistungsbeschreibung ausgewiesen ist.

Sondervorschriften für Übergabe und Nutzung von Software

Sofern ProgramCore dem Kunden im Rahmen der Vertragsbeziehung Software zur Nutzung überlässt, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

  1. Der Kunde ist berechtigt, die von ProgramCore entwickelte Software im Rahmen der jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen zu nutzen. ProgramCore räumt dem Kunden hierzu ein auf die Laufzeit des zugrundeliegenden Vertrages beschränktes, einfaches Nutzungsrecht ein.
  2. Übergebene Software und Handbücher bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden Eigentum von ProgramCore.
  3. Bei der Überlassung von Fremd-Software (auch open-source-Software) hat der Kunde die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des Herstellers zu beachten.

Sondervorschriften für Servermanagement

Soweit Gegenstand des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages die Vermietung eines (virtuellen oder physikalischen) Servers inkl. Management durch ProgramCore ist, gelten ergänzend die nachfolgenden Regelungen:

  1. Im Gegensatz zu Standard-Webhosting stellt ProgramCore dem Kunden einen eigenen Server bereit, der entweder als tatsächliche Hardware vorhanden ist (physikalischer Server) oder dessen Funktionalität durch Software emuliert wird (virtueller Server).
  2. ProgramCore verpflichtet sich, das Betriebssystem des Servers aktuell zu halten und verfügbare Updates und Patches, soweit diese verfügbar sind, zu installieren. Dennoch kann es zu Sicherheitslücken durch Konfigurations- oder Programmierungsfehler kommen, für die noch keine Patches verfügbar sind (sog. Exploits). ProgramCore haftet nicht für Störungen und Schäden, die dadurch entstehen, dass Dritte Sicherheitslücken ausnutzen, für die noch keine Abhilfe bekannt ist.
  3. Soweit ProgramCore die Verwaltung und Administrierung des überlassenen Servers übernommen hat, erhält der Kunde keinen root-Zugriff zum Server.

Sondervorschriften für Wiederverkäufer (Reseller)

Der Kunde ist nicht berechtigt Leistungen in Form von Domains, Hosting oder Servern an dritte weiter zu geben.